Medienmitteilung zum Bundesgerichtentscheid bezüglich des kommunalen Mindestlohns

Die FDP Stadt Zürich nimmt mit Bedauern zu Kenntnis, dass das Bundesgericht den Entscheid des Verwaltungsgerichts als rechtswidrig einstuft.

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgericht Zürich zum Mindestlohn aufgehoben und die entsprechenden Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur gutgeheissen. Die kommunalen Mindestlöhne verstossen nach Auffassung des Bundesgerichts nicht gegen übergeordnetes Recht. Die Stadt Zürich kann daher einen kommunalen Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde einführen. 

Der Entscheid des höchsten Gerichts ist juristisch nicht zu beanstanden und zu akzeptieren. Die rechtliche Klarstellung des Bundesgerichts ist zu begrüssen. Aus politischer Sicht ist der Entscheid jedoch problematisch: Konkret führt er dazu, dass jede Gemeinde einen eigenen Mindestlohn einführen kann. Für Gewerbetreibende, KMU und die Wirtschaft insgesamt führt dies zu einem administrativen Mehraufwand und zusätzlichen rechtlichen Risiken. Das lehnen wir nach wie vor ab. Die Frage des Mindestlohns sollte nicht von den Gemeinden und auch nicht von den Kantonen entschieden werden. Gefragt sind gleiche Regeln für alle; Regeln, die für alle Unternehmen in der ganzen Schweiz gleichermassen gelten. Die FDP unterstützt deshalb den Entscheid des Nationalrats, gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Mindestlöhne höher zu gewichten als kantonale Vorschriften. 

Die FDP setzt sich für einen starken Wirtschaftsstandort und eine starke, gelebte Sozialpartnerschaft ein. Kommunale Mindestlöhne lehnen wir ab. „Kommunale Mindestlöhne führen zu einem Flickenteppich, der die Wirtschaft schwächt. Weiter verunmöglicht die Stadtzürcher Vorlage bewährte Konzepte wie Tagesmüttervereine, niederschwellige Nebenerwerbe für Personen mit einer Beeinträchtigung (ausserhalb von Integrationsprogrammen), Semi-Freiwilligenarbeit für gemeinnützige Institutionen oder innerhalb der Verwandtschaft und hinterlässt grosse Unsicherheiten in Branchen, die auf einem Leistungslohn-Konzept basieren (vgl. GR 2023/330). Daher unterstützen wir die sozialpartnerschaftliche Lösung des Nationalrats, Gesamtarbeitsverträge höher zu gewichten als kantonale Mindestlöhne“, meint Emanuel Tschannen (FDP-Fraktionspräsident).