Die FDP der Stadt Zürich nimmt die Abweisung der Beschwerde der Stadt Zürich in Sachen Wertberichtigung der Immobilien des Stadtspitals Triemli durch das Verwaltungsgericht mit Genugtuung zur Kenntnis.
Die FDP hatte das Vorgehen des Stadtrats bereits in einer Medienmitteilung im Januar 2020 scharf kritisiert und den Stadtrat in einer Medienmitteilung vom 22. April 2021 aufgefordert,
den regierungsrätlichen Entscheid, die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 aufzuheben, nicht ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Der FDP wurde in beiden Fällen von Rot-Grün und dem ebenso dominierten Stadtrat Zwängerei vorgeworfen. Für die FDP stellt sich heute die Frage, ob die rot-grüne Überheblichkeit nicht definitiv den Zenit überschritten hat. Sie fordert den Stadtrat auf, den Entscheid des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und den Fall nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Die FDP der Stadt Zürich nimmt die Abweisung der Beschwerde der Stadt Zürich in Sachen Wertberichtigung der Immobilien des Stadtspitals Triemli durch das Verwaltungsgericht mit Genugtuung zur Kenntnis.
Die FDP hatte das Vorgehen des Stadtrats bereits in einer Medienmitteilung im Januar 2020 scharf kritisiert und den Stadtrat in einer Medienmitteilung vom 22. April 2021 aufgefordert, den regierungsrätlichen Entscheid, die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 aufzuheben, nicht ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Der FDP wurde in beiden Fällen von Rot-Grün und dem ebenso dominierten Stadtrat Zwängerei vorgeworfen. Für die FDP stellt sich heute die Frage, ob die rot-grüne Überheblichkeit nicht definitiv den Zenit überschritten hat. Sie fordert den Stadtrat auf, den Entscheid des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und den Fall nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen.