Die Hartnäckigkeit der FDP hat sich gelohnt

Bezirkspartei Stadt Zürich

Mit Genugtuung kann die FDP der Stadt Zürich den regierungsrätlichen Paukenschlag zur Kenntnis nehmen. Dieser hat die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Stadt durch den Gemeinderat aufgehoben. Grund dafür ist die Abschreibung von 175,686 Millionen Franken beim Stadtspital Triemli.

Die FDP hatte dieses Vorgehen sowohl in einer Medienmitteilung im Januar 2020 als auch in der Fraktionserklärung zur Rechnungsdebatte 2019 im Juli 2020 bereits scharf kritisiert. Der Stadtrat und die Votanten im Gemeinderat liessen es nicht aus, der FDP Zwängerei vorzuwerfen.

Wir waren damals schon der Meinung, dass beim Vorgang der Wertberichtigung eine Missachtung des Parlaments vorlag. Denn der Vorgang – vom Stadtrat von langer Hand geplant – wurde weder anlässlich der Beratung um die Neubewertung des städtischen Vermögens im Rahmen der Umsetzung von HRM II, noch im Finanz- und Aufgabenplan oder im Budget 2020, noch mit den entsprechenden Tertialberichten gegenüber Gemeinderat und Öffentlichkeit auch nur mit einem Wort erwähnt.

Wir haben aber auch von Anfang an Zweifel geäussert an der materiellen Rechtmässigkeit einer solchen Wertberichtigung auf einer dem Verwaltungsvermögen zugeordneten Nutzbaute einer städtischen Dienstabteilung.

Mit Schreiben vom 21. April 2020 an die Rechnungsprüfungskommission hat das Gemeindeamt des Kantons Zürich unsere Zweifel auf geradezu spektakuläre Art und Weise bestätigt: Nicht nur hat es die vom Stadtrat gewählte Wertberichtigung ohne „Wenn“ und „Aber“ als mit Art. 132 des Gemeindegesetzes unvereinbar bezeichnet. Es hat auch noch eine weitere vom Stadtrat geprüfte Option (Investitionsbeitrag) als unzulässig erklärt.

Der Regierungsrat hat es nun unmissverständlich bestätigt: "Die ausserplanmässige Abschreibung gestützt auf die DCF-Methode widerspricht den Vorgaben von §§ 131 Abs. 2 und 132 Abs. 1 GG und erweist sich damit als nicht rechtmässig."

Unverständlich war für uns damals die Reaktion von Stadtrat und RPK-Mehrheit auf diese „Rote Karte“ des Gemeindeamts. Statt sich ernsthaft mit dem Vorbringen der fachlich für die Auslegung des Gemeinderechts kompetenten kantonalen Behörde auseinanderzusetzen, wurden Nebelpetarden gezündet und falsche Fährten gelegt.

Die FDP hatte diese Machenschaften von Finanzvorstand und Links-Grün – nicht akzeptiert, blieb hartnäckig und hat mit einer Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Zürich angefochten. Offensichtlich haben wir Freisinnigen nun Recht bekommen: der Regierungsrat verweigert die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Zürich.

Wir fordern den Stadtrat und die links-grüne Mehrheit nun dringend auf, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten. Auch wenn von Links-Grün keine Gelegenheit ausgelassen wird, die Freisinnigen wegen ihrer Wirtschafts- und Finanzaffinität zu kritisieren – spätestens heute ist wieder bewiesen, wer über die entsprechenden Kompetenzen verfügt.

Auf absolutes Unverständnis würde es bei uns stossen, wenn der Stadtrat den regierungsrätlichen Entscheid weiterziehen würde. Namentlich, weil es sich bei den Rechnungslegungsvorschriften um kantonales Recht handelt, weshalb sich die Stadt Zürich nicht auf die Gemeindeautonomie berufen kann. Die gemeinderechtlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen sind nun endlich zu akzeptieren.