Parkplatzverordnung

Fraktionserklärung

gegen den Abbau von Parkplätzen

Paradebeispiel links-grüner Verhinderungspolitik
Eine prosperierende Stadt wie Zürich ist auf eine Verkehrs-Infrastruktur angewiesen, welche mit dem Wachstum der Stadt Schritt hält und den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft gerecht wird. Der links-grüne Stadtrat propagiert mit der neuen Parkplatzverordnung das sogenannt \"autoarme Wohnen\" und nimmt die bestehende Rechtsgrundlage der rund 200\'000 privaten sowie rund 70\'000 öffentlichen Parkplätze ins Visier: Mit der Reduktion von Pflichtparkplätzen für Wohnungen wird den Bürgerinnen und Bürgern ein pseudo-umweltfreundliches Korsett aufgezwungen. Den Stadtbewohnern aller Schichten wird zusehends eine Lebensform aufgezwungen, welche den Autoverkehr um jeden Preis durch ein idyllisches Surren von Velospeichen ersetzen will. Dies steht dem Bedürfnis nach einem pragmatischen Umgang mit der individuellen Mobilität entgegen. Gleichzeitig schwindet die Standortattraktivität der Stadt Zürich zunehmend.

Gegen die Bevormundung von Bewohnern und Investoren.

Bewohner und Investoren werden mit dem unliberalen Fahrtenmodell sowie übermässig einschränkenden Parkplatzvorgaben zu einem unnatürlichen Verkehrsverhalten gezwungen und damit zusehends bevormundet. Investitionen in den privaten Wohnungsbau werden damit unattraktiv.

Das Gewerbe wird immer mehr eingeschränkt

Dem Gewerbe und den entsprechenden Arbeitsplätzen werden Parkplätze entzogen, die für den Kundenumsatz dringend nötig sind. Der Stadtrat nennt dies täuschend "eine massvolle Ausdehnung der Reduktionsgebiete" und schränkt damit Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe gleichermassen mit immer mehr Vorschriften ein. Zusätzlich sollen neu auch für 2-Räder rigide Einschränkungen gelten. Damit demonstriert der Stadtrat endgültig, dass es nur um eine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger geht. Die vorliegende Parkplatzverordnung ist ein Paradebeispiel links-grüner Verhinderungspolitik, welche die FDP als liberale Kraft keinesfalls gutheissen kann.

02.06.2010

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